!! Der Vorstand gibt folgendes bekannt !!

 

Ergänzungen zur Gewässerordnung:

 

a) Bei der Fischerei, sind die Fische die mitgenommen werden, kontrollierbar aufzubewahren! Zum Beispiel: Keine Lagerung in Kraftfahrzeugen. (Kühlboxen bzw. Kühltaschen können auch neben Kraftfahrzeugen positioniert werden)

 

b.) Bei Setzkescherhälterung, hat jeder Angler seine Fische in seinem Setznetz zu hältern. Mit mehreren Anglern in ein Setznetz fischen ist verboten!

 

c.) Einmal gehälterte Fische dürfen nicht ausgetauscht werden! (z.B. kleiner gegen größer o.ä.)

 

d.) Nachtfischerei ist nur an den vom Verein angegebenen Tagen erlaubt!

 

e.) Das Angeln mit Schwimmbrot ist an allen Weiheranlagen streng verboten! (z.B. wegen Schutz der Wasservögel).

 

f.) Fisch - Natur - und Kreaturschutz sind wichtige Bestandteile der Angelfischerei!

 

g) Den Anweisungen, der Kontrollpersonen des Vereins, ist Folge zu leisten.

 

h)Die Tagesfangmenge ist ab 01.01.2016 auf 3 Kg Gesamtgewicht begrenzt. In diesen 3 Kg dürfen höchstens enthalten sein: 1 Karpfen, 2 Schleien, 1 Hecht oder 1 Zander oder 1 Waller, 2 Aale, 1 Stör, 4 Forellen (Portionsforellen Ca. 250 bis 600 Gramm ) oder 2 Lachsforellen.

 

Achtung : Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.03.15 sind Karpfen mit einem Gewicht ab 6 Kg oder einer Größe von mehr als 59 cm wieder sofort und schonend zurück zu setzen.

 

Vorgeschriebene Mindestmaße

Aal    -  60 cm:

Hecht - 50 cm

Zander - 45 cm

Waller 60 cm

Forellen - 25 cm

Schleien - 26 cm

Karpfen - Entnahme nur zwischen 40 und 59 cm. ab 60 cm oder 6 Kg Stückgewicht sind Karpfen sofort und schonend zurückzusetzen.

Rotaugen, Rotfeder, Brachsen und Barsche sind ohne Mindestmaß.  Das Feuermachen ist NUR an den vorhandenen Feuerstellen erlaubt!

Benimm Dich am Wasser stets so, wie Du es von anderen verlangst! Den Anweisungen der Kontrollpersonen ist Folge zu leisten und sind bindend für alle Mitglieder.

Im übrigen zählt das Saarländische Fischereigesetz

 

Der Vorstand